Betriebliche Ersthelfer & Erste Hilfe

Erste Hilfe Fortbildung

Zwei Jahre nach der Ersthelfer*innen Ausbildung muss euer Wissen aufgefrischt werden, damit ihr Ersthelfer*innen bleiben dürft. Es besteht also eine Fortbildungspflicht. Den Lehrgang könnt ihr - wie auch die Ausbildung - bei euren MEDIGUYS® belegen. Hier können ausgebildete Ersthelfer*innen ihre Kompetenzen vertiefen und Notfallsituationen trainieren. Zwei Unterrichtseinheiten können individuell mit Themen gefüllt werden. Wird die Fortbildung nicht spätestens zwei Jahre nach der Erste Hilfe Ausbildung durchgeführt, muss die Grundausbildung wiederholt werden - ihr solltet die Frist also einhalten.

Wie bringt euch die Fortbildung weiter?

Ihr seid bereits versierte Ersthelfer*innen und habt die Basisausbildung erfolgreich gemeistert - warum also noch eine Fortbildung? Zunächst ist es natürlich wichtig, das Erlernte regelmäßig aufzufrischen und das Wissen zu vertiefen. Im Zuge unserer Fortbildung bereiten wir euch praxisorientiert und zuverlässig auf den Ernstfall vor. Wir geben euch mit unserem professionellen Fachwissen, der Expertise und einer Schulung auf Augenhöhe genau die Informationen und die Sicherheit, die nötig sind, wenn ihr in einer Notfallsituation als Ersthelfer*innen seid. Dazu gehört auch die Vertiefung verschiedener Kompetenzen, zum Beispiel bei der Wiederbelebung mit einem automatisierten externen Defibrillator (AED).

Gesetzliche Vorgaben:

Mindestanzahl der Ersthelfer*innen im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):

  • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten: 1 Ersthelfer*in
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in sonstigen Betrieben: 10 % der anwesenden Versicherten
  • in Kindertageseinrichtungen: 1 Ersthelfer*in je Kindergruppe

Die Ausbildung als Ersthelfer*in besteht aus dem Erste Hilfe Lehrgang mit neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Um anschließend Ersthelfer*in zu bleiben, ist spätestens alle zwei Jahre eine sogenannte Erste Hilfe Fortbildung erforderlich. Diese umfasst wiederum neun Unterrichtseinheiten. Beide Lehrgänge können ausschließlich von speziell dazu ermächtigten Stellen durchgeführt werden - wie zum Beispiel euren MEDIGUYS®. Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen (also uns) abgerechnet. Weitere Lehrgangsgebühren fallen weder für die Teilnehmer*innen noch für Unternehmen an. Lediglich die Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt das Unternehmen selbst.

Kursinhalte

Das erwartet euch im Zuge der Erste Hilfe Fortbildung:

  • Kontrolle des Bewusstseins durchführen
  • Gefahren der Bewusstlosigkeit kennen
  • Aspekte der Hygiene
  • Fallbeispiel Notruf
  • Wiederbelebung mit AED
  • Knochenbrüche
  • Zwei Unterrichtseinheiten nach spezifischem Bedarf 
  • u.v.m.

Kursablauf

Die Fortbildung muss zwingend als Präsenzseminar stattfinden. Onlinekurse sind hier nicht möglich. Es erwarten euch neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Sie bestehen aus einer Theorie- sowie einer Praxis-Einheit und selbst erarbeiteten Inhalten. Die Gesamtzeit des Kurses beläuft sich auf ca. 7 ¾ Stunden. Wir bieten euch ein modernes Teilnehmer*innen aktivierendes Unterrichtskonzept, das euch praxisnah und professionell auf den Ernstfall vorbereitet. Wenn ihr den Kurs direkt bei euch im Unternehmen durchführen wollt, fragt einfach nach unseren Inhouse-Terminen.

Aktuelle Kurse

Hier findet ihr eine Übersicht der aktuellen Kurse zu unseren Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Nicht das Passende gefunden? Sprecht uns einfach an und wir finden eine Lösung.

Du hast noch Fragen? Wir haben die Antworten.

Was muss ich tun, damit die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Ausbildung übernimmt?

Damit BG und UK die Kosten übernehmen, muss der Abrechnungsbogen vom Betrieb ausgefüllt werden. Bei Fragen gerne melden. Achtung bei BGN und BGW, hier muss vor dem Kurs die Kostenübernahme beantragt werden, ebenso bei den UK's.

Wer darf an einer Erste Hilfe Fortbildung teilnehmen?

An der Fortbildung dürfen alle Ersthelfer*innen teilnehmen, deren letzte Ausbildung oder Fortbildung maximal zwei Jahre zurückliegt.

Werden dieselben Themen wie bei der Ausbildung vermittelt?

Einige Themen aus der Ausbildung werden noch einmal aufgegriffen, aufgefrischt und vertieft, da sie einfach elementar wichtig sind. Grundsätzlich dient die Fortbildung aber natürlich auch dazu, auf dem Erlernten des letzten Kurses aufzubauen. Zwei Unterrichtseinheiten können individuell nach gewünschten Schwerpunkten gestaltet werden.

Wie lange dauert die Fortbildung?

Die Fortbildung und deren Umfang ist durch die DGUV vorgeschrieben. Sie besteht demnach aus neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die gesamte Zeit ist mit ca. 7 ¾ Stunden kalkuliert.

Ab wie vielen Teilnehmer*innen werden Inhouse-Schulungen angeboten?

Theoretisch können wir Inhouse-Schulungen schon ab einer Person durchführen - aber dieser Service wäre dann mit zusätzlichen Kosten verbunden. Kostenneutral kann die Fortbildung bei euch im Unternehmen ab 12 Teilnehmer*innen stattfinden, denn dann erfolgt eine Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft.

Gibt es weitere Möglichkeiten zur Fortbildung von Ersthelfer*innen?

Für die gesetzlich geforderte Fortbildung gibt es keine Alternative. Schaut euch aber gerne noch unsere anderen Notfallkurse an, wenn ihr euch dort weiterbilden möchtet.

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